Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 704175
Firma: Hochrhein NET GmbH
Sitz: Küssaberg
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HRB 704175: Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau im Schwarzwald, Paradiesstr...
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HRB 704175: Stiegeler Rheintal GmbH, Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssabe...
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HRB 704175: Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau im Schwarzwald, Paradiesstr...
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HRB 704175: Stiegeler Rheintal GmbH, Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssabe...
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HRB 704175: Hochrhein NET GmbH, Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg. D...
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SatXpert GmbH, Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg. Die Gesellschafter...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.08.2009 12:00:00
SatXpert GmbH, Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2009. Geschäftsanschrift: Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg. Gegenstand: Die Tätigkeit als Internetprovider. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Francesco, Lucia, Laufenburg Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "SatXpert Ltd. & Co KG", Küssaberg (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 700221) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Francesco, Lucia aus Laufenburg Baden