Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 704161
Firma: Marth Sicherheitssysteme GmbH
Sitz: Eigeltingen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.08.2009 12:00:00
Marth Sicherheitssysteme GmbH, Eigeltingen, Lohstraße 1, 78253 Eigeltingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2009 mit Änderung vom 13.08.2009. Geschäftsanschrift: Lohstraße 1, 78253 Eigeltingen. Gegenstand: Die Konzeption, die Installation und die Wartung elektronischer Sicherheitssysteme, die Vermietung elektronischer Sicherheitssysteme, die Montage elektrotechnischer und elektronischer Anlagen und der Handel mit elektronischen Bauteilen. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Marth, Michael, Eigeltingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Herrn Michael Marth, geb. 11.01.1961, 78253 Eigeltingen, als Inhaber der Firma "Marth Sicherheitssysteme e. K.", Eigeltingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701338) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 02.07.2009 mit Ergänzung vom 13.07.2009. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Marth, Michael aus Eigeltingen