Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 704110
Firma: Schule Schloss Salem gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (Schule Schloss Salem gGmbH)
Sitz: Salem
Veränderungen
HRB 704110: Schule Schloss Salem gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (Schule ...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Schule Schloss Salem gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (Schule Schloss Sale...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.08.2009 12:00:00
Schule Schloss Salem gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (Schule Schloss Salem gGmbH), Salem, Schlossbezirk, 88682 Salem.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Frankfurt am Main HRB 84836) nach Salem verlegt. Das Stammkapital ist zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Vereins "Schule Schloß Salem e.V." , Salem (Amtsgericht Überlingen VR 21) um 475.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Geschäftsanschrift: Schlossbezirk, 88682 Salem. Gegenstand: Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere durch den Betrieb der "Schule Schloss Salem". Die Gesellschaft ist verantwortlich für die erzieherische, die schulische und die wirtschaftliche Leitung der Salemer Schulen. Durch sie erfolgt die Anstellung und die Vergütung der Mitarbeiter der Salemer Schulen sowie die Aufnahme der Schüler, die Festsetzung der Schulgelder und die Vergabe von Freistellen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Niederhofer, Christian, Überlingen, *XX.XX.XXXX. Der Verein "Schule Schloß Salem e.V.", Salem (Amtsgericht Überlingen VR 21) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag bzw. 02.05.2009 den Teilbetrieb "Internats- und Schulbetrieb" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Niederhofer, Christian aus Überlingen