Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 704046
Löschungen
walter services ComCare GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Straße 128, 76275 Ettlingen...
Veränderungen
walter services ComCare GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Straße 128, 76275 Ettlingen...
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walter services ComCare GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Straße 128, 76275 Ettlingen...
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walter services ComCare GmbH, Ettlingen, (Pforzheimer Str. 128, 76275 Ettlingen)...
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walter services ComCare GmbH, Ettlingen (Pforzheimer Str. 128, 76275 Ettlingen)....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.03.2008 12:00:00
walter services ComCare GmbH, Ettlingen (Pforzheimer Str. 128, 76275 Ettlingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2008 mit Nachtrag vom 10.03.2008. Gegenstand: Die Erbringung, die Vermittlung, die Vermarktung und betriebliche Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Telemarketing und Televertrieb und der dezentralen Kundenbetreuung, sowie die Durchführung anderer Dienst- und Serviceleistungen im Bereich der elektronischen und sonstigen Kundenkommunikation sowie des Vertriebes. Stammkapital: 50.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Alpers, Markus, Erlangen, *XX.XX.XXXX; Heim, Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Wilmshöfer, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frahm, Kay, Madgeburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "walter services ComCare GmbH & Co. KG", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRA 361238) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Alpers, Markus aus Erlangen,
Frahm, Kay aus Madgeburg,
Heim, Michael aus Karlsruhe,
Wilmshöfer, Christian aus Düsseldorf