Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 703868
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HRB 703868: IAVF Antriebstechnik GmbH, Karlsruhe, Im Schlehert 32, 76187 Karlsru...
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IAVF Antriebstechnik GmbH, Karlsruhe (Im Schlehert 32, 76187 Karlsruhe). Prokura...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.02.2008 12:00:00
IAVF Antriebstechnik GmbH, Karlsruhe (Im Schlehert 32, 76187 Karlsruhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2008. Gegenstand: Die Entwicklung und Prüfung von Fahrzeugantrieben und die Erarbeitung und Anwendung von grundlagenorientiertem Ingenieurswissen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Bühl, Daniel, Hochstadt, *XX.XX.XXXX; Dr. Kehrwald, Bernhard, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mach, Wolfgang Georg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Everling, Petra, Stutensee, *XX.XX.XXXX; Dr. Scholl, Dirk-Michael, Wörth, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "IAVF Antriebstechnik AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109215) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bühl, Daniel aus Hochstadt,
Dr. Kehrwald, Bernhard aus Karlsruhe,
Dr. Scholl, Dirk-Michael aus Wörth,
Everling, Petra aus Stutensee,
Mach, Wolfgang Georg aus Karlsruhe
Gefundene Marken zu: Iavf Antriebstechnik Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE3020080510633 | Marke eingetragen | Wortmarke | TMT | 09.12.2010 | IAVF Antriebstechnik GmbH, 76187 Karlsruhe, DE | Jany und Petersen Patentanwälte Partnerschaft, 76137 Karlsruhe, DE |