Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 703366
Firma: ATW-Ivensys AG
Sitz: Baden-Baden
Löschungen
HRB 703366: ATW-Ivensys AG, Baden-Baden, Augustaplatz 4, 76530 Baden-Baden. Nich...
Veränderungen
HRB 703366:ATW-Ivensys AG, Baden-Baden, Augustaplatz 4, 76530 Baden-Baden.Bestel...
Veränderungen
ATW-Ivensys AG, Baden-Baden, Augustaplatz 4, 76530 Baden-Baden. Bestellt als Vor...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.11.2007 12:00:00
ATW-Ivensys AG, Baden-Baden (Lange Str. 94, 76530 Baden-Baden). Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.08.2007. Gegenstand: Die Entwicklung und Vermarktung von Geräten zur Inspektion und Wartung von Klima- und Lüftungsanlagen sowie die Vermarktung von Dienstleistungen gleicher Art. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens drei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Dr. Haas, Sebastian, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ATW-Ivensys GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 202151) gemäß § 190 ff. UmwG. Die Eintragung im Register des Rechtsträgers alter Rechtsform ist gleichzeitig erfolgt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Haas, Sebastian aus Baden-Baden