Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 703117
Firma: Online Software AG
Sitz: Weinheim
Veränderungen
HRB 703117: Online Software AG, Weinheim, Bergstr. 31, 69469 Weinheim. Die Haupt...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 703117: Online Software AG, Weinheim, Bergstr. 31, 69469 Weinheim. Die Gesel...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 703117:Online Software AG, Weinheim, Bergstr. 31, 69469 Weinheim.Die Gesells...
Vorgänge ohne Eintragung
Online Software AG, Weinheim, Bergstr. 31, 69469 Weinheim. Als nicht eingetragen...
Veränderungen
Online Software AG, Weinheim, Bergstr. 31, 69469 Weinheim.Gemäß § 18 EGAktG von ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.10.2007 12:00:00
Online Software AG, Weinheim (Bergstr. 31, 69469 Weinheim). Aktiengesellschaft. Satzung vom 13.06.2007 mit Änderung vom 08.10.2007. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Software-Produkten, die Beratung und Schulung von Unternehmen, bei denen derartige Produkte zum Einsatz kommen sowie die EDV-Organisation, ebenso der Verkauf von einzelnen oder vernetzten Personalcomputersystemen sowie der dazugehörigen Peripheriegeräte. Grundkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Berens von Rautenfeld, Jürgen, Weinheim, *XX.XX.XXXX; Wissmann, Volker, Schriesheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Online Software GmbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 431630) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Berens von Rautenfeld, Jürgen aus Weinheim,
Wissmann, Volker aus Schriesheim