Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 703111
Veränderungen
HRB 703111: Badenia Revision Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karl...
Veränderungen
HRB 703111: Badenia Revision Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karl...
Veränderungen
Badenia Revision Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, Kaise...
Veränderungen
Badenia Revision Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, Kaise...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 06.06.2008 12:00:00
Badenia Revision Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe (Kaiserallee 18, 76185 Karlsruhe). Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "Badenia Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 101121) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Badenia Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 101121) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.01.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.01.2008 und 04.02.2008 den Teilbetrieb "Dr. Streicher/Dr. Platt" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Badenia Revision Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe (Kaise...
Berichtigungen
Badenia Revision Treuhand GmbH, Karlsruhe (Kaiserallee 18, 76185 Karlsruhe). Fir...
Neueintragungen
Badenia Revision Treuhand GmbH, Karlsruhe (Kaiserallee 18, 76185 Karlsruhe). Ges...