Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 702977
Veränderungen
HRB 702977: AnVaMa Immobilien GmbH, Donaueschingen, Villinger Straße 57, 78166 D...
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AnVaMa Immobilien GmbH, Donaueschingen, Villinger Straße 57, 78166 Donaueschinge...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.11.2008 12:00:00
AnVaMa Immobilien GmbH, Donaueschingen, Villinger Straße 57, 78166 Donaueschingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2008. Geschäftsanschrift: Villinger Straße 57, 78166 Donaueschingen. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Vermietung und Verpachtung von eigenem Grundbesitz einschließlich aufstehender Gebäude samt Einbauten und Zubehör etc. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängende Geschäfte betreiben, soweit sie gewerberechtlich und handwerksrechtlich genehmigungsfrei zulässig sind. Stammkapital: 100.001,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Votteler, Gerold, Donaueschingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Rena Immobilien GmbH & Co. KG", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 610898) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Votteler, Gerold aus Donaueschingen