Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 702652
Firma: Doll Fahrzeugbau AG
Sitz: Oppenau
Veränderungen
HRB 702652:Doll Fahrzeugbau AG, Oppenau, Industriestraße 13, 77728 Oppenau.Firma...
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HRB 702652:Doll Fahrzeugbau AG, Oppenau, Industriestraße 13, 77728 Oppenau.Die G...
Vorgänge ohne Eintragung
Doll Fahrzeugbau AG, Oppenau, Industriestraße 13, 77728 Oppenau. Als nicht einge...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
Doll Fahrzeugbau AG, Oppenau, Industriestraße 13, 77728 Oppenau.Das Grundkapital...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.08.2008 22:00:00
Doll Fahrzeugbau AG, Oppenau (Industriestr. 13, 77728 Oppenau). Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.07.2008. Gegenstand: Der Bau von Fahrzeugen und Karosserien, Reparaturarbeiten an Fahrzeugen aller Art sowie der Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Zubehör. Grundkapital: 2.655.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Dr. Münch, Manfred, Achern, *XX.XX.XXXX; Rauscher, Brunhilde, geb. Doll, Oppenau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft "Emil Doll GmbH u. Co. KG. Fahrzeug- u. Karosseriebau", Oppenau (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 490051) gemäß § 190 ff. UmwG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Doll Fahrzeugbau GmbH", Oppenau (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 490145) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages mit der Doll Fahrzeugbau GmbH wurde am 15.07.2008 beim Registergericht Freiburg i. Br. eingereicht (§ 61 UmwG).Personen: Dr. Münch, Manfred aus Achern,
Rauscher, Brunhilde, geb. Doll aus Oppenau