Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 702236
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HRB 702236:Bernhard Boll GmbH, Waldshut-Tiengen, Alpenblickstraße 48 A, 79761 Wa...
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HRB 702236:Bernhard Boll GmbH, Waldshut-Tiengen, Carl-Zeiss-Straße 8, 79761 Wald...
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Bernhard Boll GmbH, Waldshut-Tiengen, Carl-Zeiss-Straße 8, 79761 Waldshut-Tienge...
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Bernhard Boll GmbH, Waldshut-Tiengen, Porschestraße 22, 79761 Waldshut-Tiengen. ...
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Bernhard Boll GmbH, Waldshut-Tiengen, Porschestraße 22, 79761 Waldshut-Tiengen.G...
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Bernhard Boll GmbH, Waldshut-Tiengen (Porschestr. 22, 79761 Waldshut-Tiengen). E...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.04.2008 12:00:00
Bernhard Boll GmbH, Waldshut-Tiengen (Porschestr. 22, 79761 Waldshut-Tiengen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2008. Gegenstand: Der Betrieb eines Fachmarkts für Heimtierbedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Boll, Bernhard, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Bernhard Boll als Inhaber der Firma "Bernhard Boll e.K.", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700741) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.02.2008. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Boll, Bernhard aus Waldshut-Tiengen