Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 702182
Firma: Leible-Seifried Internationale Spedition und Transport GmbH
Sitz: Kehl
Löschungen
HRB 702182: Leible-Seifried Internationale Spedition und Transport GmbH, Kehl, O...
Veränderungen
HRB 702182: Leible-Seifried Internationale Spedition und Transport GmbH, Kehl, O...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 19.11.2021 16:41:00
HRB 702182: Leible-Seifried Internationale Spedition und Transport GmbH, Kehl, Otto-Hahn-Straße 12, 77694 Kehl. 1. Die Gesellschaft hat am 18.11.2021 den Entwurf des Verschmelzungsplans vom 17.11.2021 zum Handelsregister eingereicht. 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG): 2.1. Die Leible-Seifert Internationale Spedition und Transport GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Kehl, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 702182, als übertragende Gesellschaft. 2.2. Die Gartner Speditions GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit dem Sitz in Edt bei Lambach/Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wels/Österreich unter FN 173768 t, als übernehmende Gesellschaft. 3. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): 3.1. Da die Gartner KG, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wels unter FN 25765 s die alleinige Gesellschafterin des übertragenden Rechtsträgers und des übernehmenden Rechtsträgers ist, gibt es keine Minderheitsgesellschafter; Angaben zum Minderheitenschutz sind deshalb entbehrlich. 3.2. Die Verschmelzung wird die Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nicht beeinträchtigen und sie wird die Rechtsverhältnisse zwischen der übertragenden Gesellschaft und Dritten, insbesondere Gläubiger nicht verändern. Infolge der Verschmelzung werden diese Rechtsverhältnisse dann zwischen der übernehmenden Gesellschaft und den Dritten fortbestehen. Auch nach der Verschmelzung werden die geschäftlichen Aktivitäten der übertragenden Gesellschaft in Kehl über die Zweigniederlassung der übernehmenden Gesellschaft in Kehl fortgeführt. 3.3. Nach § 122j UmwG können die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Sicherheit verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigem nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplan oder seines Entwurfs entstanden sind. 3.4. Nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG können die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften Sicherheit verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigem nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. 3.5. Nach § 3 Abs. 2 öEU-VerschG i.V.m. § 96 Abs. 2 öGmbHG i.V.m. § 226 öAktG können die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften Sicherheit verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigem nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlichen überwachten Deckungsmasse haben. 4. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos eingeholt werden unter: 4.1. Leible-Seifried Internationale Spedition und Transport GmbH, Otto-Hahn-Straße 12, 77694 Kehl. 4.2. Gartner Speditions GmbH, Linzer Straße 40, 4650 Edt bei Lambach/Österreich.Veränderungen
Leible-Seifried Internationale Spedition und Transport GmbH, Kehl, Otto-Hahn-Str...
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Neueintragungen
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