Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 702144
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HRB 702144: Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH, Bischweier, Kuppenheimer...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 17.02.2016 14:51:00
HRB 702144: Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH, Bischweier, Kuppenheimer Str. 30, 76476 Bischweier. Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB: Grenzüberschreitende Verschmelzung der Kronoflooring Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (Handelsgericht Salzburg FN 267891 h) auf die Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH, Kuppenheimer Str. 30, 76476 Bischweier:Die Gesellschaft hat am 12.02.2016 den Entwurf des Verschmelzungsplanes betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Kronoflooring Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (Handelsgericht Salzburg FN 267891 h) als übertragende Gesellschaft mit der Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH als übernehmende Gesellschaft eingereicht. Angaben gemäß § 122 d S. 2 Nr. 2 - 4 UmwG: 1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die Kronoflooring Holding GmbH, eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Salzburg, Österreich, Geschäftsanschrift Franz-Josef-Straße 4, 5020 Salzburg; und b) als übernehmende Gesellschaft die Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH, eine nach deutschem Recht gegründete und existierende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bischweier, Deutschland, Geschäftsanschrift Kuppenheimer Straße 30, 76476 Bischweier. Die Kronoflooring Holding GmbH ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Salzburg unter Nr. FN 267891 h eingetragen. Die Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter Nr. HRB 702144 eingetragen.Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Da die übertragende Gesellschaft Kronoflooring Holding GmbH eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH ist, sind bei der übertragenden Gesellschaft keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.Den Gläubigern der Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH und der Kronoflooring Holding GmbH ist gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH beim Amtsgericht Mannheim bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheiten zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH unter folgender Anschrift geltend zu machen: Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH, Kuppenheimer Straße 30, 76476 Bischweier.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH gefordert werden muss.Gemäß § 13 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Kronoflooring Holding GmbH, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch grundsätzlich nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Inolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Des Weiteren ist gemäß § 226 österreichisches Aktiengesetz den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Kronoflooring Holding GmbH, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Kronoflooring Beteiligungsgesellschaft mbH GmbH, Kuppenheimer Straße 30, 76476 Bischweier, Deutschland und der Kronoflooring Holding GmbH, Franz-Josef-Straße 4, 5020 Salzburg, Österreich.Veränderungen
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