Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 702013
Firma: StageSpace AG
Sitz: Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 118313 B)
Löschungen
StageSpace AG, Karlsruhe, Bahnhofplatz 8, 76137 Karlsruhe.Sitz verlegt; nun: Ber...
Veränderungen
StageSpace AG, Karlsruhe, Bahnhofplatz 8, 76137 Karlsruhe.Die Hauptversammlung v...
Vorgänge ohne Eintragung
StageSpace AG, Karlsruhe, (Bahnhofplatz 8, 76137 Karlsruhe).Die Gesellschaft hat...
Veränderungen
StageSpace AG, Karlsruhe (Bahnhofplatz 8, 76137 Karlsruhe). Die Hauptversammlung...
Veränderungen
StageSpace AG, Karlsruhe (Bahnhofplatz 8, 76137 Karlsruhe). Die Hauptversammlung...
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StageSpace AG, Karlsruhe (Bahnhofplatz 8, 76137 Karlsruhe). Die Hauptversammlung...
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StageSpace AG, Karlsruhe (Bahnhofplatz 8, 76137 Karlsruhe). Das Grundkapital ist...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.04.2007 07:12:00
StageSpace AG, Karlsruhe (Bahnhofplatz 8, 76137 Karlsruhe). Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.02.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Aufbau, Betrieb und Vertrieb einer Plattform für Avatare und Communities, sowie das Erstellung und der Vertrieb von virtuellen Gütern. Weiterhin gehört die Erbringung branchenüblicher Dienstleistungen hinzu. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand vertritt gemeinsam. Einzelvertretungsberechtigung kann erteilt werden. Vorstandsvorsitzender: Röhlinger, Fabien, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Woltmann, Sven, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2011 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 20.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei einer einmaligen oder mehrmaligen Erhöhung des Grundkapitals um bis zu insgesamt EUR 10.000,00 in folgenden Fällen auszuschließen: - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn die neuen Stückaktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, zu einem Ausgabebetrag von mindestens EUR 15,00 je Stückaktie ausgegeben wird; - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder etiligungen an Unternehmen. (Genehmigtes Kapital I/07).Personen: Röhlinger, Fabien aus Karlsruhe,
Woltmann, Sven aus Karlsruhe