Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 701678
Firma: Wachtel AG
Sitz: Hockenheim
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HRB 701678: Wachtel AG, Hockenheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim. Bestel...
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HRB 701678: Wachtel AG, Hockenheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim. Die Ge...
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HRB 701678: Wachtel AG, Hockenheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim. Bestel...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 701678: Wachtel AG, Hockenheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim. Die Ge...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 701678: Wachtel AG, Hockenheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim. Die Ge...
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HRB 701678: Wachtel AG, Hockenheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim. Die Ha...
Vorgänge ohne Eintragung
Wachtel AG, Hockenheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim. Die Gesellschaft h...
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Wachtel AG, Hockenheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim. Bestellt als Vorst...
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Wachtel AG, Mannheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim.Die Hauptversammlung ...
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Wachtel AG, Mannheim, Duttweiler Str. 11, 68766 Hockenheim.Die Hauptversammlung ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.02.2007 07:14:00
Wachtel AG, Mannheim (Donaustr. 46-48, 68199 Mannheim). Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.10.2006 und 17.01.2007. Gegenstand: Rohr- und Kanalservice, Betonbohr- und Sägetechnik. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Wachtel, Heinz, Lautertal-Lautern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Heinz Wachtel als Inhaber der Firma "Heinz Wachtel eK", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700548) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.10.2006. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers am 30.01.2007 wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wachtel, Heinz aus Lautertal-Lautern