Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 701336
Firma: PPS PersonalPartner Süddeutschland GmbH
Sitz: Teningen
Veränderungen
HRB 701336: PPS PersonalPartner Süddeutschland GmbH, Bahlingen am Kaiserstuhl, L...
Veränderungen
HRB 701336: PPS PersonalPartner Süddeutschland GmbH, Teningen, Friedhofstraße 11...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.07.2007 14:28:00
PPS PersonalPartner Süddeutschland GmbH, Teningen (Friedhofstr. 11 a, 79331 Teningen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2006. Gegenstand: Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, die Personalvermittlung, Outsourcing, Werksverträge, Projektmanagement und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dreßler-Werner, Tanja Hannelore, geb. Dreßler, Wertheim, *XX.XX.XXXX; Duri, Bernd Wolfgang, Teningen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft "PPS PersonalPartner Süddeutschland GmbH & Co. OHG", Teningen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 700110) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dreßler-Werner, Tanja Hannelore, geb. Dreßler aus Wertheim,
Duri, Bernd Wolfgang aus Teningen