Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 701236
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HRB 701236: Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim, Bannmattstraße ...
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HRB 701236: Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim, Bannmattstraße ...
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HRB 701236:Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim, Luisenstraße 1, ...
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Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim, Luisenstraße 1, 79650 Schop...
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Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim, Luisenstr. 1, 79650 Schopfh...
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Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim, Luisenstr. 1, 79650 Schopfh...
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Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim (Luisenstr. 1, 79650 Schopfh...
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Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim (Luisenstr. 1, 79650 Schopfh...
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Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim (Luisenstr. 1, 79650 Schopfh...
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Veröffentlichung vom 27.08.2007 15:31:00
Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim (Luisenstr. 1, 79650 Schopfheim). Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 4 (Gesellschaftszweck) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung des Ausgliederungsvertrages mit dem "Evang. Sozialwerk Schopfheim e.V.", Schopfheim (Amtsgericht Schopfheim VR 73) um 475.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 500.000,00 EUR. Der Verein "Evang. Sozialwerk Schopfheim e.V.", Schopfheim (Amtsgericht Schopfheim VR 73) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2007 sämtliche Aktiva und Passiva des Alten- und Pflegeheims "Georg-Reinhardt-Haus", die in der Spaltungsbilanz enthalten sind, jeweils als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH, Schopfheim (Luisenstr. 1, 79650 Schopfh...