Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 700544
Firma: Ambulant Betreutes Wohnen am Lindenplatz gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Hockenheim
Löschungen
Ambulant Betreutes Wohnen am Lindenplatz gemeinnützige Gesellschaft mit beschrän...
Veränderungen
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Veränderungen
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Veröffentlichung vom 05.02.2007 07:14:00
Betreutes Wohnen am Lindenplatz gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neckarbischofsheim (Schwetzinger Str. 10, 68766 Hockenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 10 (Steuerklausel) beschlossen. Firma geändert; nun: Ambulant Betreutes Wohnen am Lindenplatz gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz verlegt; nun: Hockenheim. Gegenstand geändert; nun: Betrieb eines ambulant betreuten Wohnens in Hockenheim. Im Wohnhaus sollen Menschen mit Behinderung nach Schädel-Hirn-Schädigungen umfassend und ganzheitlich betreut werden. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht, den betroffenen Menschen nach Abschluss der stationären Behandlung/Rehabilitation im Rahmen eines umfassenden therapeutischen und sozialen Rehabilitationsprogramms sämtliche erforderlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie Hilfen mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur möglichst weitgehenden Selbstbestimmung und Erhöhung der Lebensqualität anzubieten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel auch einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden, die gleichfalls der Förderung des ambulant betreuten Wohnens im Sinne des unter § 2 Abs. 1 genannten Konzepts dienen. Die Gesellschaft verfogt ausschließlich und unmittelbar die steuerbegünstigten Zwecke Öffentliches Gesundheitswesen und die Unterstützung hilfsbedürftigter Menschen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb eines ambulant betreuten Wohnhauses oder mehreren ambulant betreuten Wohnhäusern oder artverwandter Betriebe.