Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 700456
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HRB 700456: ProMinent Deutschland GmbH, Heidelberg, Maaßstraße 32 / 1, 69123 Hei...
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Veröffentlichung vom 06.09.2013 12:00:00
ProMinent Deutschland GmbH, Heidelberg, Maaßstraße 32 / 1, 69123 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "ProMinent Dosiertechnik GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 331350) auf 1.500.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ProMinent Dosiertechnik GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 331350) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) Teile ihres Vermögens ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2013 Teile ihres Vermögens auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ProMinent Dosiertechnik GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 331350) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
ProMaqua GmbH, Heidelberg, Maaßstraße 32 / 1, 69123 Heidelberg. Die Gesellschaft...
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ProMaqua GmbH, Heidelberg, Maaßstraße 32 / 1, 69123 Heidelberg.Nicht mehr Geschä...
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ProMinent ProMaqua GmbH, Heidelberg, Maaßstraße 32 / 1, 69123 Heidelberg.Die Ges...