Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 700006
Firma: ALSTOM Boiler Deutschland GmbH
Sitz: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 740764)
Löschungen
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Veröffentlichung vom 17.02.2012 12:00:00
ALSTOM Boiler Deutschland GmbH, Mannheim, Boveristr. 22, 68309 Mannheim. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.01.2012 zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens "Alstom Power Service GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 73134 B) um 2.500.000,00 EUR auf 27.500.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Blaurock, Jörg, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX; Timmermann, Leif, Mannheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alstom Power Service GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 73134 B) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.11.2011 mit Ergänzung vom 31.01.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.11.2011 und 31.01.2012 das von ihr vom Standort Neumark aus betriebene "Boilergeschäft" ( Business Unit 5652 ) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Blaurock, Jörg aus Königstein im Taunus,
Timmermann, Leif aus MannheimVeränderungen
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Inter-Electro-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim, Boveristr. 22, 68...