Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 690343
Veränderungen
HRB 690343:Pfänder Immobilien GmbH, Wallhausen, Hirtensteige 5, 74599 Wallhausen...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 11.11.2008 22:00:00
Pfänder Bau GmbH, Wallhausen, (Hirtensteige 5, 74599 Wallhausen).Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Pfänder Immobilien GmbH", Wallhausen (Amtsgericht Ulm HRB 690541) um 13.000,00 EUR auf 39.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages erneut in § 2 (Unternehmensgegenstand) und ferner in § 6 (Wettbewerbsverbot) beschlossen. Firma geändert; nun: Pfänder Immobilien GmbH. Gegenstand geändert; nun: Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen jeder Art sowie die Durchführung von Bauarbeiten. Bestellt als Geschäftsführer: Pfänder jun., Erich, Wallhausen, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Pfänder Immobilien GmbH", Wallhausen (Amtsgericht Ulm HRB 690541) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pfänder jun., Erich aus Wallhausen