Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 661618
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 661618: TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH, Herbrechtingen, Bauhofstra...
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HRB 661618: TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH, Herbrechtingen, Bauhofstr....
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TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH, Herbrechtingen, Bauhofstr. 8, 89542 He...
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Berichtigungen
TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH, Herbrechtingen, (Bauhofstr. 8, 89542 H...
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Veröffentlichung vom 11.11.2008 22:00:00
TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH, Herbrechtingen, (Bauhofstr. 8, 89542 Herbrechtingen).Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 11 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung), 14 (Gesellschafterversammlung), 15 (Gewinnverwendung) und 18 (Wirtschaftsplan) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Stadt Herbrechtingen", Herbrechtingen um 1.340.000,00 EUR auf 5.590.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gebietskörperschaft "Stadt Herbrechtingen", Herbrechtingen hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2008 mit Nachtrag vom 27.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2008 und 27.08.2008 den Betrieb "Jurawell" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.