Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 630229
Firma: Hochrhein-Eggberg-Klinik GmbH
Sitz: Bad Säckingen
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Hochrhein-Eggberg-Klinik GmbH, Bad Säckingen, Bergseestraße 57, 79713 Bad Säckin...
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Hochrhein-Eggberg-Klinik GmbH, Bad Säckingen, Bergseestraße 57, 79713 Bad Säckin...
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Hochrhein-Eggberg-Klinik GmbH, Bad Säckingen, Bergseestraße 57, 79713 Bad Säckin...
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Hochrhein-Eggberg-Klinik GmbH, Bad Säckingen, (Bergseestraße 57, 79713 Bad Säcki...
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Veröffentlichung vom 03.09.2007 09:53:00
Hochrheinklinik Bad Säckingen GmbH, Bad Säckingen (Bregseestraße 57, 79713 Bad Säckingen). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Firma geändert; nun: Hochrhein-Eggberg-Klinik GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb eines Krankenhauses und Rehabilitationszentrums im interkommunalen Verbund mit den Einrichtungen der Hegau-Bodensee-Hochrhein-Kliniken GmbH, singen. Ziel ist es, die Bevölkerung bestmöglich ärztlich, pflegerisch und zwecks Medizin, aller Formen der Rehabilitation und Krankheitsprävention zu versorgen sowie zu diesem Zweck die Versorgungsstruktur in den benachbarten Regionen Bad Säckingen und Singen entsprechend den Anforderungen eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen Gesundheitswesens zu verbessern. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eggbergklinik Bad Säckingen GmbH", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 630431) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Hochrheinklinik Bad Säckingen GmbH, Bad Säckingen (Bregseestraße 57, 79713 Bad S...