Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 602679
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HRB 602679: BRS Bioenergie GmbH, Villingen-Schwenningen, Auf der Steig 12, 78052...
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Veröffentlichung vom 29.07.2014 09:24:00
HRB 602679:BRS Bioenergie GmbH, Villingen-Schwenningen, Auf der Steig 12, 78052 Villingen-Schwenningen.Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Stammkapital) und 10 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "BRS Baustoff-Recycling Schwarzwald-Baar GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601844) um 133.196,00 EUR auf 393.196,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 393.196,00 EUR. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Ludwig, Eberhard, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BRS Baustoff-Recycling Schwarzwald-Baar GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601844) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.