Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 600110
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HRB 600110: Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH, Villingen-Schw...
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Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH, Villingen-Schwenningen, Wi...
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Veröffentlichung vom 11.06.2012 12:00:00
MTVS Marketing und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH, Villingen-Schwenningen, Rietstraße 8, 78050 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Wirtschaftsförderungsgesellschaft Villingen-Schwenningen GmbH & Co. KG", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 602659) auf 206.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH. Gegenstand geändert; nun: Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und Förderung der Wirtschaftskraft von Industrie, Handel und Gewerbe in Villingen-Schwenningen. Stammkapital nun: 206.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Wirtschaftsförderungsgesellschaft Villingen-Schwenningen GmbH & Co. KG", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 602659) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
MTVS Marketing und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH, Villingen-Schwenningen...
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