Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 570292
Löschungen
Veröffentlichung vom 18.08.2008 12:00:00
Gerhardt Zahntechnik GmbH, Untermünkheim (Hohenlohestr. 2, 74547 Untermünkheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Gerhardt, Lutz, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Gerhardt Zahntechnik e.K.", Untermünkheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 723109) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Vermögen Alleingesellschafters Gerhardt Lutz aus Schwäbisch Hall