Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 551911
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HRB 551911: meco IT AG, Weingarten, Liebfrauenstraße 8, 88250 Weingarten. Einzel...
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HRB 551911: meco IT AG, Weingarten, Liebfrauenstraße 8, 88250 Weingarten. Prokur...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 551911: meco IT AG, Weingarten, Liebfrauenstraße 8, 88250 Weingarten. Die Ge...
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HRB 551911:meco IT AG, Weingarten, Liebfrauenstraße 8, 88250 Weingarten.Mit der ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 551911:meco IT AG, Weingarten, Liebfrauenstraße 8, 88250 Weingarten.Die Gese...
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Veröffentlichung vom 19.05.2011 12:00:00
meco IT AG, Weingarten, Liebfrauenstraße 8, 88250 Weingarten. Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Liebfrauenstraße 8, 88250 Weingarten. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.04.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MeCo Supportcenter GmbH", Weingarten (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRB 552433) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.04.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MeCo Mietservice GmbH", Weingarten (Amtsgericht Ulm HRB 720364) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Mensch & Computer Systemhaus Aktiengesellschaft, Weingarten (Liebfrauenstraße 8,...
Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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