Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 541995
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HRB 541995: HWV Verwaltungs GmbH, Singen Hohentwiel, Schwarzwaldstraße 17, 78224...
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HWV Verwaltungs GmbH, Singen Hohentwiel, Schwarzwaldstraße 17, 78224 Singen Hohe...
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Veröffentlichung vom 17.01.2011 22:00:00
Helfesrieder & Wohner Verwaltungs GmbH, Singen (Hohentwiel), Schwarzwaldstraße 17, 78224 Singen Hohentwiel. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: HWV Verwaltungs GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma HWV Finanzberatung GmbH & Co. KG Unabhängige Finanz- und Vermögensberatung. Gegenstand des von der HWV Finanzberatung GmbH & Co. KG Unabhängige Finanz- und Vermögensberatung ist die strategische Finanz- und Vermögensberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung ( 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) zu erbringen. Die Erlaubnis umfasst nicht die Befugnis, sich beim Erbringen von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Ebenfalls berechtigt die Erlaubnis nicht dazu, mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung zu handeln. Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG oder sonstige Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.