Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 540150
Veränderungen
Veröffentlichung vom 16.03.2015 12:05:00
HRB 540150:Verlag für Industrie, Technik und Wissen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Geislingen an der Steige, Schubartstr. 21, 73312 Geislingen an der Steige.Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Maurer Verlag Verwaltungsgesellschaft mbH. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei Handelsgesellschaften, insbesondere bei der C. Maurer Fachmedien GmbH & Co. KG, die den Betrieb eines Verlags zum Gegenstand hat. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Maurer, Carl Otto, Betriebsleiter, Geislingen/Steige. Bestellt als Geschäftsführer: Maurer, Carl Otto junior, Bad Überkingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der zwischen der Gesellschaft und der C. Maurer Druck und Verlag GmbH & Co.KG, (Amtsgericht HRA 540464, vormals "C. Maurer Druck und Verlag KG") am 22.09.1970 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.