Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 533187
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HRB 533187: Vögtle Service GmbH, Eislingen, Friedhofstr. 115, 73054 Eislingen. G...
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HRB 533187: Vögtle Service GmbH, Eislingen, Friedhofstr. 115, 73054 Eislingen. P...
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HRB 533187:Vögtle Service GmbH, Eislingen, Friedhofstr. 115, 73054 Eislingen.Ges...
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Vögtle Service GmbH, Eislingen, Friedhofstr. 115, 73054 Eislingen. Die Gesellsch...
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Vögtle Service GmbH, Eislingen, Friedhofstr. 115, 73054 Eislingen. Mit der "Schu...
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Veröffentlichung vom 23.02.2011 12:00:00
Vögtle Service Geschäftsführungs GmbH, Eislingen, Friedhofstr. 115, 73054 Eislingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Vögtle Service GmbH & Co. KG", Eislingen (Amtsgericht Ulm HRA 531803) um 160.000,00 EUR auf 190.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Vögtle Service GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Handel, die Modernisierung, Überholung und Herstellung von Pressen, Werkzeugmaschinen, Werkzeugen aller Art samt Zubehör, neu oder gebraucht, und Erbringung von Service- und Dienstleistungen hierzu sowie Übernahme der Geschäftsführung und Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Gesellschaften mit einem gleichartigen Gegenstand. Stammkapital nun: 190.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.02.2011 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Vögtle Service GmbH & Co. KG", Eislingen (Amtsgericht Ulm HRA 531803) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.