Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 531897
Firma: COMM-TEC International Holding AG
Sitz: Uhingen
Löschungen
Veröffentlichung vom 11.11.2008 22:00:00
COMM-TEC International Holding AG, Uhingen, (Siemensstr. 14, 73066 Uhingen).Die Hauptversammlung vom 26.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.09.2008 ist das Grundkapital auf Euro umgestellt. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 111.291,88 EUR auf 400.000,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 400.000,00 EUR. Der zwischen der Gesellschaft und Lenz, Wolfgang, Uhingen, *XX.XX.XXXX am 18.12.2000 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2007 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.09.2008 mit Nachträgen vom 31.10.2008 und 06.11.2008 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "COMM-TEC International Holding GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm HRB 722802) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gesellschaft Lenz Wolfgang aus Uhingen