Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 511586
Firma: Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH
Sitz: Friolzheim
Veränderungen
Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH, Friolzheim, Kornfeldstr. 4, 71292 Friolzh...
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Veröffentlichung vom 31.07.2009 12:00:00
Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH, Friolzheim, Kornfeldstr. 4, 71292 Friolzheim.Geschäftsanschrift: Kornfeldstr. 4, 71292 Friolzheim. Aufgehoben als Zweigniederlassung: Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH Niederlassung Herxheim, 76863 Herxheim. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dichtl, Bernhard, Holzgerlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Prestel, Andreas, Ravensburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eggers, Jochen, Gorxheimertal, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2009 Teile Ihres Vermögens (Teilbetrieb "Herxheim") auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH", Langen (Amtsgericht Amtsgericht Offenbach HRB 31682) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dichtl, Bernhard aus Holzgerlingen,
Eggers, Jochen aus Gorxheimertal,
Prestel, Andreas aus RavensburgVeränderungen
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