Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 505500
Veränderungen
HRB 505500: Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern gemeinnützige GmbH, Straubenha...
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HRB 505500: Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern gemeinnützige GmbH, Straubenha...
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Veröffentlichung vom 30.07.2007 07:05:00
Sozialstation Straubenhardt gemeinnützige GmbH, Straubenhardt (Karlsbader Str. 9, 75334 Straubenhardt). Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der Gemeinde Keltern um 130.000,00 EUR auf 230.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der Gemeinde Straubenhardt um 30.000,00 EUR EUR auf 260.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern gemeinnützige GmbH. 230.000,00 EUR 260.000,00 EUR. Die öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft Gemeinde Keltern hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.03.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die bisher von der Gemeinde Keltern als Eigenbetrieb geführte Sozialstation Keltern auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung ist mit dem Datum dieser Eintragung wirksam geworden (§ 171 UmwG). Die öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft Gemeinde Straubenhardt hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.03.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die bisher von der Gemeinde Straubenhardt als Bruttoregiebetrieb geführte Tagespflege auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung ist mit dem Datum dieser Eintragung wirksam geworden (§ 171 UmwG). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an diesen Ausgliederungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.