Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 490524
Firma: Sander Automation GmbH
Sitz: Renchen
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HRB 490524: Sander Automation GmbH, Renchen, Reiersbacher Straße 34, 77871 Rench...
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Sander Automation GmbH, Renchen, Reiersbacher Straße 34, 77871 Renchen. Die Gese...
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Veröffentlichung vom 04.07.2011 12:00:00
Erdrich Beteiligungs GmbH, Renchen, Reiersbacher Straße 34, 77871 Renchen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Sander Automation GmbH. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Automationsgeräten, Materialhandlings- und Zuführungseinrichtungen für Pressen, Umformautomaten und Bearbeitungsmaschinen aller Art. Die Gesellschaft befasst sich des Weiteren mit der Projektierung, Optimierung und Lieferung von Gesamtsystemen der Transfertechnik im Verbund Presse/Automation und Werkzeugtechnologie, deren Prozessabläufe sowie Service und Instandhaltung. 2. Die Gründung von Gesellschaften sowie der Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften, die zur Unternehmensgruppe Erdrich gehören. Die Gesellschaft kann für derartige Gesellschaften als Dachgesellschaft/Holding fungieren bzw. die einheitliche Leitung übernehmen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sander Automation GmbH", Renchen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 490043) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Erdrich Beteiligungs GmbH, Renchen, Reiersbacher Straße 34, 77871 Renchen.Die Ge...