Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 481360
Löschungen
Veröffentlichung vom 05.08.2013 12:00:00
KOPF RevTec GmbH, Sulz am Neckar, Stützenstraße 6, 72172 Sulz am Neckar. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Kläger, Thilo, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kopf Anlagenbau GmbH", Sulz am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 481358) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "KOPF Holding GmbH", Sulz am Neckar (früher: Intermedium Sulz GmbH) (Amtsgericht Stuttgart HRB 725645) am 23.07.2008 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist in Folge der Verschmelzung ab heute beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kläger, Thilo aus Oberstdorf
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