Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 472387
Firma: S.A.M. Shoes And More GmbH
Sitz: Kehl
Löschungen von Amts wegen
HRB 472387: S.A.M. Shoes And More GmbH, Kehl, Waseneckstraße 13, 77694 Kehl. Die...
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S.A.M. Shoes And More GmbH, Kehl, Waseneckstraße 13, 77694 Kehl. Durch Beschluss...
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S.A.M. Shoes And More GmbH, Ohlsbach, Auf der Scherersmatt 13, 77797 Ohlsbach. D...
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Veröffentlichung vom 23.05.2011 12:00:00
S.A.M. Shoes And More GmbH, Ohlsbach, Auf der Scherersmatt 13, 77797 Ohlsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Textilien sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich der Versandhandelsabwicklung und Logistik; die Lagerung und der Versand Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.von Arzneimitteln im Auftrage Dritter; der Betrieb eines Call-Centers, die Datenerfassung und Kundenbetreuung im Auftrage anderer Unternehmen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.04.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "S.A.M.-Servicegesellschaft mbH", Ohlsbach (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg HRB 472463) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
S.A.M. Shoes And More GmbH, Ohlsbach, Auf der Scherersmatt 13, 77797 Ohlsbach.Be...
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S.A.M. Shoes And More GmbH, Ohlsbach (Auf der Scheresmatt 13, 77797 Ohlsbach). E...
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S.A.M. Shoes And More GmbH, Neuried (Auf der Scheresmatt 13, 77797 Ohlsbach). Di...