Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 472311
Firma: Rendler Bau GmbH
Sitz: Offenburg
Veränderungen
HRB 472311:Rendler Bau GmbH, Offenburg, Heinrich-Hertz-Straße 25, 77656 Offenbur...
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Veröffentlichung vom 01.09.2014 13:45:00
HRB 472311:Fischer-Bau GmbH, Offenburg, Heinrich-Hertz-Straße 25, 77656 Offenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens der "Rendler Bauzentrum GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490096) auf 856.482,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Firma geändert; nun: Rendler Bau GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb eines Roh-, Tief- und Ingenieurbauunternehmens sowie der Schlüsselfertigbau, insbesondere auch die Fortführung des Teilbetriebes "Bau" der Rendler Bauzentrum GmbH in Oberkirch, der Fischer-Bau GmbH in Offenburg und der Doll Bauunternehmung GmbH & Co. KG in Bad-Peterstal-Griesbach. Stammkapital nun: 856.482,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Rendler, Silvie, Oberkirch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Huber, Markus, Oberkirch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Menzer, Martin, Friesenheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rendler Bauzentrum GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490096) hat im Wege der Abspaltung den am Standort Oberkirch betriebenen Teilbetrieb "Hoch- und Tiefbau" mit allen Aktiva und Passiva nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2014 mit Ergänzungen vom 27.08.2014 und 28.08.2014 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Huber, Markus aus Oberkirch,
Menzer, Martin aus Friesenheim,
Rendler, Silvie aus OberkirchVeränderungen
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Fischer-Bau GmbH, Offenburg (Heinrich-Hertz-Str. 25, 77656 Offenburg). Nicht meh...