Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 470593
Firma: VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH.
Sitz: Offenburg
Veränderungen
HRB 470593: VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg, Prädikaturstraße 3, 77652...
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HRB 470593: VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg, Prädikaturstraße 3, 77652...
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HRB 470593: VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg, Prädikaturstraße 3, 77652...
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HRB 470593:VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg, Grimmelshausenstraße 28, 7...
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HRB 470593:VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg, Grimmelshausenstraße 28, 7...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 470593:VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg, Grimmelshausenstraße 28, 7...
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VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg, Grimmelshausenstraße 28, 77654 Offenb...
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VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg, Grimmelshausenstraße 28, 77654 Offenb...
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VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg, Grimmelshausenstraße 28, 77654 Offenb...
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VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg (Grimmelshausenstr. 28, 77654 Offenbur...
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Veröffentlichung vom 12.11.2007 22:00:00
VINZENTIUSHAUS OFFENBURG GMBH., Offenburg (Grimmelshausenstr. 28, 77654 Offenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 15 (Aufsichtsrat) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: der Betrieb eines Altenpflegeheims oder mehrerer Altenpflegeheime zur Pflege und Unterstützung bejahrter, gebrechlicher und kranker Personen. Darüber hinaus kann sie im Rahmen ihrer Gemeinnnützigkeit soziale, ambulante und stationäre Leistungen aller Art erbringen. Sie darf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation behinderter Menschen bzw. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne des SGB IX bewirken. Im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit darf die Gesellschaft dem begünstigten Personenkreis auch andere Wohnformen (z. B. betreutes Wohnen, Wohngruppen etc.) zur Verfügung stellen. Die Gesellschaft darf im Rahmen ihrer Selbstversorgungseinrichtungen entgeltliche Dienstleistungen an Institutionen mit entsprechendem Zweck erbringen. Der Verein "Marienhaus Offenburg e.V.", Offenburg (Amtsgericht Offenburg VR 22) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb Altenpflegeheim "Marienhaus" in Offenburg auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.