Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 4366
Firma: DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Ulm
Löschungen
HRB 4366: DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Ulm, Wichernstr. 10, ...
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HRB 4366: DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Ulm, Wichernstr. 10, ...
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HRB 4366: DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Ulm, Wichernstr. 10, ...
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HRB 4366:DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Ulm, Wichernstr. 10, 8...
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HRB 4366:DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Ulm, Wichernstr. 10, 8...
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HRB 4366:DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgese...
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DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,...
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DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,...
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Veröffentlichung vom 20.06.2007 07:13:00
BEATRICE VVB GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ulm (Wichernstr. 10, 89073 Ulm). Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Günzburg (Amtsgericht Memmingen HRB 1563) um 500,00 EUR auf 180.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.04.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DONAU-TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Günzburg (Amtsgericht Memmingen HRB 1563) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.