Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 432345
Veränderungen
Veröffentlichung vom 05.02.2007 07:14:00
Wagner Großküchentechnik GmbH, Weinheim (Im Steiles 6, 69469 Weinheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 mit Nachtrag vom 17.10.2006 und 19.12.2006 und der Versammlungsbeschlusse des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wagner, Stephan, Weinheim, *XX.XX.XXXX als Inhaber des unter der Firma "Wagner Großküchentechnik e.K.", Weinheim (HR A 700755) betriebenen Handelsgeschäfts (übernehmender Rechtsträger) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes gem. § 120 UmwG verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden, gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Vermögen Alleingesellschafters Wagner Stephan aus Weinheim