Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 421561
Firma: SMC GmbH
Sitz: Heidelberg
Löschungen
HRB 421561:SMC GmbH, Heidelberg, Scheffelstraße 11, 69120 Heidelberg.Sitz verleg...
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SMC GmbH, Heidelberg, Scheffelstraße 11, 69120 Heidelberg. Bestellt als Geschäft...
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SMC GmbH, Heidelberg, Scheffelstraße 11, 69120 Heidelberg. Geschäftsanschrift: S...
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Veröffentlichung vom 29.10.2010 12:00:00
MICA Consult GmbH, Softwareberatung, Heidelberg, (Scheffelstraße 11, 69120 Heidelberg).Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 7 Abs. 3 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist weiter durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "SoftmachinERP GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 422419) um 10.000,00 EUR auf 62.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 62.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SoftmachinERP GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 422419) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.