Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 4209
Firma: Kran + Lift Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Stuttgart
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.12.2021 13:22:00
HRB 4209: Kran + Lift Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, Franz-Wachter-Str. 18, 70188 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesonders wurden § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Vertretung) geändert. Firma geändert; nun: Kran + Lift GmbH. Gegenstand geändert; nun: die Herstellung, der Verkauf und die Wartung von Hebezeugen, insbesondere von Kranen und Liften und anderen technischen Geräten einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Neben- und Hilfsgeschäfte. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Sie sind jeweils einzeln geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Neumann, Oliver, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Schönsteiner, René, Rechberghausen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Geisselmann, Bernd, Freiberg am Neckar, *XX.XX.XXXX. Der zwischen der Gesellschaft und der "Karl Ebinger GmbH", Freiberg am Neckar (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 207105) am 10.10.2005 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 06.08.2021 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Veränderungen
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