Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 413311
Löschungen
VisAn GmbH, Weil am Rhein (Charles-Eames-Str. 6, 79576 Weil am Rhein). Die Gesel...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.08.2008 12:00:00
Visplay International GmbH, Weil am Rhein (Charles-Eames-Str. 6, 79576 Weil am Rhein). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: VisAn GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Beteiligung an Unternehmen aller Art, die einheitliche Leitung der Unternehmensgruppe sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen und anderen Unternehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Walter, Herbert, Müllheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Holbein, Nico, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX; Krickl, Wolfgang, Neuenburg, *XX.XX.XXXX; Vetterer, Christian Ulli, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2007 den operativen Geschäftsbetrieb der Betriebsstätte in Weil am Rhein mit Ausnahme von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen einschließlich der mit diesen Unternehmen abgeschlossenen Organschaftsverträgen aus ihrem Vermögen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Visplay GmbH", Weil am Rhein (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 701247) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Holbein, Nico aus Freiburg im Breisgau,
Krickl, Wolfgang aus Neuenburg,
Vetterer, Christian Ulli aus Weil am Rhein,
Walter, Herbert aus MüllheimVeränderungen
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