Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 413057
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HRB 413057: EFM Discotheken Betriebs GmbH, Steinen, Siemensstraße 2, 79585 Stein...
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HRB 413057: EFM Discotheken Betriebs GmbH, Steinen, Siemensstraße 2, 79585 Stein...
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HRB 413057:EFM Discotheken Betriebs GmbH, Steinen, Siemensstraße 2, 79585 Steine...
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Veröffentlichung vom 25.03.2014 13:23:00
HRB 413057:EFM Discotheken Betriebs GmbH, Steinen, Siemensstraße 2, 79585 Steinen.Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Nachtschicht Freiburg GmbH", Steinen (Amtsgericht Freiburg, HRB 700354) um 15.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR erhöht. 45.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "Nachtschicht Freiburg GmbH", Steinen (Amtsgericht Freiburg, HRB 700354) und "R & T Discothekenbetriebe GmbH", Steinen (Amtsgericht Freiburg, HRB 412995) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.