Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 4100
Firma: SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft
Sitz: Stuttgart
Löschungen
HRB 4100: SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft, Stuttgart, Rotebühlstr. 125, 70178 Stu...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.10.2020 10:16:00
HRB 4100: SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft, Stuttgart, Rotebühlstr. 125, 70178 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 25.09.2020 den gemeinsamen Verschmelzungsplan für die grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, mit Sitz in Wien/Österreich und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind folgende Gesellschaften beteiligt: Übertragende Gesellschaft ist die Südwestbank Aktiengesellschaft, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HRB 4100 eingetragen. Übernehmende Gesellschaft ist die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, eine Aktiengesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in Wien, Österreich. Sie ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 205340x eingetragen. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird folgendes mitgeteilt: Die Rechte der Gläubiger der Südwestbank Aktiengesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Südwestbank Aktiengesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist gemäß § 122j Abs. 2 UmwG auf solche Forderungen begrenzt, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit bereits anderweitig Sicherheit geleistet wurde. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Südwestbank Aktiengesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Rotebühlstraße 125, 70178 Stuttgart, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung binnen zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss. Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft unterliegt nicht dem deutschen Recht.Die Rechte der Gläubiger der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft ergeben sich aus § 3 Abs. 2 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) i.V. § 226 des österreichischen Aktiengesetzes (AktG). Danach ist den Gläubigern der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten. Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind nicht vorhanden. Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft ist Alleinaktionärin der Südwestbank Aktiengesellschaft. Sämtliche Aktien der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft werden wiederum von der BAWAG Group AG gehalten, einer Aktiengesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 269842b. Unter der Geschäftsanschrift der Südwestbank Aktiengesellschaft (Rotebühlstraße 125, 70178 Stuttgart) können vollständige und kostenfreie Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Veränderungen
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