Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 401430
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HRB 401430: AMEOS Eingliederungsgesellschaft Westfalen mbH, Winterlingen, Herman...
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HRB 401430: AMEOS Eingliederungsgesellschaft Westfalen mbH, Winterlingen, Herman...
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HRB 401430: AMEOS Eingliederungsgesellschaft Westfalen mbH, Winterlingen, Herman...
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HRB 401430: AMEOS Eingliederungsgesellschaft Westfalen mbH, Winterlingen, Herman...
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HRB 401430: AMEOS Eingliederungsgesellschaft Westfalen mbH, Winterlingen, Herman...
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HRB 401430:AMEOS Eingliederungsgesellschaft Westfalen mbH, Winterlingen, Hermann...
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HRB 401430:AMEOS Eingliederungsgesellschaft Westfalen mbH, Winterlingen, Hermann...
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AMEOS Eingliederungsgesellschaft Westfalen mbH, Winterlingen, Hermann-Frey-Stras...
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Eingliederungshilfe Neuhof GmbH, Winterlingen, Hermann-Frey-Strasse 28, 72474 Wi...
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Eingliederungshilfe Neuhof GmbH, Winterlingen, Hermann-Frey-Strasse 28, 72474 Wi...
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Eingliederungshilfe Neuhof GmbH, Winterlingen (Hermann-Frey-Strasse 28, 72474 Wi...
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Veröffentlichung vom 06.08.2007 09:13:00
Eingliederungshilfe Neuhof GmbH, Winterlingen (Hermann-Frey-Strasse 28, 72474 Winterlingen). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AMEOS Pflege GmbH", Meßstetten (Amtsgericht Stuttgart HRB 401372) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.06.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2007 den Teilbetrieb Eingliederungshilfe Gut Neuhof, Petershagen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.