Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 390932
Firma: AOK-Klinik GmbH
Sitz: Lahr
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HRB 390932: AOK-Klinik GmbH, Lahr, Schwarzwaldstraße 39, 77933 Lahr. Sitz verleg...
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HRB 390932:AOK-Klinik GmbH, Lahr, Schwarzwaldstraße 39, 77933 Lahr.Bestellt als ...
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Veröffentlichung vom 20.12.2013 11:49:00
HRB 390932:AOK-Klinik GmbH, Lahr (Schwarzwald), Schwarzwaldstraße 39, 77933 Lahr (Schwarzwald).Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sitz von Amts wegen berichtigt in: Lahr. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Schwarzwaldstraße 39, 77933 Lahr. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft mit oben genanntem Sitz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Sinne des § 52 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Gegenstand des Unternehmens gemäß Abs. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterhaltung und der Betrieb von Fachkliniken für Rehabilitation, einschließlich Kinder- und Jugendrehabilitation, als Eigeneinrichtung einer gesetzlichen Krankenkasse i.S.v. § 140 Abs. 1 Satz 1 SGB V nach Maßgabe des § 30 SGB IV i.V.m. § 21 SGB I. Folgende Einrichtungen werden gegenwärtig betrieben: - Korbmattfelsenhof in Baden-Baden: Fachklinik für internistische und psychosomatische Rehabilitation, Klinik für Anschlussrehabilitation - Schlossberg in Bad Liebenzell: Fachklinik für Rehabilitation, Klinik für Anschlussrehabilitation - Stöckenhöfe in Wittnau bei Freiburg: Fachklinik für interdisziplinäre Rehabilitation, Klinik für Anschlussrehabilitation Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit demselben oder einem vergleichbaren Unternehmensgegenstand errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten beteiligen, und Zweigniederlassungen errichten und schließen. Den für einzelne Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörden sind alle Maßnahmen der Gesellschaft anzuzeigen, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV genehmigungs- oder anzeigepflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV).Veränderungen
AOK-Klinik GmbH, Lahr (Schwarzwald), Schwarzwaldstraße 39, 77933 Lahr (Schwarzwa...
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