Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 371967
Firma: LACTALIS Deutschland GmbH
Sitz: Kehl
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HRB 371967: LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Einzel...
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HRB 371967: LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Einzel...
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HRB 371967: LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Mit de...
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HRB 371967: LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Die Ge...
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HRB 371967: LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Prokur...
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HRB 371967: LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Nicht ...
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HRB 371967: LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Nicht ...
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HRB 371967: LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Nicht ...
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HRB 371967:LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl.Bestellt...
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LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Nicht mehr Geschäf...
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LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Vertretungsbefugni...
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LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Prokura erloschen:...
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LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl, Am Yachthafen 2, 77694 Kehl. Nicht mehr Geschäf...
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Veröffentlichung vom 10.04.2007 10:35:00
LACTALIS Deutschland GmbH, Kehl (Am Yachthafen 2, 77694 Kehl). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GALBANI (Deutschland) GmbH", Grasbrunn (Amtsgericht München HRB 137840) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.