Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 370088
Firma: Deutsche TRANSFESA GmbH Internationale Eisenbahn-Spezial-Transporte
Sitz: Kehl
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Veröffentlichung vom 30.08.2010 12:00:00
Deutsche TRANSFESA GmbH Internationale Eisenbahn-Spezial-Transporte, Kehl, Allensteiner Str. 20, 77694 Kehl.Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2010 hat die Änderung in den §§ 3 (Stammkapital) und 10 (Stimmrecht), die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Vertretung) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 0,12 EUR auf 511.292,00 EUR erhöht. Schreibweise von Amts wegen geändert Geschäftsanschrift: Allensteiner Straße 20, 77694 Kehl. Stammkapital nun: 511.292,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Clemens, Alexander, Leichlingen, *XX.XX.XXXX; Fritz, Thierry, Geispolsheim (Frankreich), *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: del del Campo, Luis, Wissenschaftler, Pozuelo (Madrid/Spanien); Fernández, Emilio Fernández, Volkswirt, Pozuelo de Alarcon (Madrid/Spanien). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IBER Logistic GmbH Internationale Spedition.", Kehl (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg HRB 371235) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Clemens, Alexander aus Leichlingen,
Fritz, Thierry aus Geispolsheim (Frankreich)Veränderungen
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