Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 338046
Firma: RiValue GmbH
Sitz: Heidelberg
Löschungen
HRB 338046: RiValue GmbH, Heidelberg, Speicherstraße 1, 60327 Frankfurt am Main....
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HRB 338046: RiValue GmbH, Heidelberg, Speicherstraße 1, 60327 Frankfurt am Main....
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HRB 338046: RiValue GmbH, Heidelberg, Sofienstr. 7 b, 69115 Heidelberg. Änderung...
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HRB 338046:RiValue GmbH, Heidelberg, Sofienstr. 7 b, 69115 Heidelberg.Gesamtprok...
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HRB 338046:RiValue GmbH, Heidelberg, Sofienstr. 7 b, 69115 Heidelberg.Gesamtprok...
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HRB 338046:RiValue GmbH, Heidelberg, Sofienstr. 7 b, 69115 Heidelberg.Bestellt a...
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HRB 338046:RiValue GmbH, Heidelberg, Sofienstr. 7 b, 69115 Heidelberg.Nicht mehr...
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Vision & Road GmbH, Heidelberg, Sofienstr. 7 b, 69115 Heidelberg. Die Gesellscha...
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Vision & Road GmbH, Heidelberg, Sofienstr. 7 b, 69115 Heidelberg. Die Eintragung...
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Veröffentlichung vom 11.11.2011 12:00:00
Vision & Road GmbH, Heidelberg, Sofienstr. 7 b, 69115 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) und § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Durchführung der Spaltung auf 26.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Die Software-Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprogrammen bzw. Systemlösungen, die Herstellung von begleitenden Broschüren und anderen Printmedien und die betriebswirtschaftliche und softwarespezifische Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Aktiengesellschaft "VALUE & RISK AG", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 82247) hat im Wege der Aufspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.09.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.09.2011 den Geschäftsbereich "RIVA" mit dem Gesellschaftsgegenstand Softwareentwicklung und Vertrieb von Softwareprogrammen und Systemlösungen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Aufspaltung zur Aufnahme). Die Aufspaltung wird erst mit der Eintragung der Aufspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.